Beratung & Therapie
Für viele ist es immer noch komisch, sich Hilfe in emotionalen oder seelischen Angelegenheiten zu holen, Dabei hat jeder Spitzensportler, jeder erfolgreiche Mensch einen Coach oder wie es im Englischen so schön heißt, einen Mental Support.
Wenn der Körper krank ist, geht man ganz selbstverständlich zum Arzt. Wenn die Seele weh tut, hat es immer noch ein „Gschmäckle“. Deswegen lieber einfach mal zum Hörer greifen und ein kostenloses Vorgespräch vereinbaren. Dann sieht bzw. hört man gleich, ob es passt und ob wir eine Vertrauensbasis finden.
Vorab gebe ich dir schon mal einen Überblick über mein Honorar und verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Dann kannst du dich leichter entscheiden.
Vorgehensweise & Honorar
- Wir führen ein kurzes telefonisches Vorgespräch, damit Sie einen ersten kostenlosen Eindruck gewinnen können.
- Die Beratungen bei mir dauern zwischen 90 und 120 Minuten.
- Die Einzelsession kostet 149 €, mit schriftlichem Memo 199€ .
- Mit Kassen wird nach GebüH verrechnet.
- Meine Arbeit richtet sich auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Sie kann keine ärztliche, heilpraktische oder psychiatrische Behandlung ersetzen.
Vorteile für Sie als Selbstzahler
- Termine ohne lange Wartezeit
- Abendtermine und Samstagstermine sind möglich.
- Aufwendungen für eine Psychotherapie beim HPP können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
- Freie Wahl der Behandlungs- bzw. Therapieverfahren.
- Kein Vermerk in den Datenbanken der Krankenkassen als psychisch erkrankt oder vorerkrankt.
Kostenübernahme
Bei Fragen über eine mögliche Kostenerstattung durch die Krankenkassen berate ich Sie gerne.
Privat- oder Zusatzversicherte
Bei privaten Kranken- und Zusatzversicherungen besteht zum Teil die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung – abhängig von den Vertragsbedingungen und der Vertragsdauer. Am besten bei der Krankenkasse informieren.
Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen besteht in der Regel kein Anspruch auf Kostenübernahme.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für berufliches Coaching können steuerlich geltend gemacht werden.
Kosten für Behandlungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 ESTG) begrenzt steuerlich absetzbar sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder dem Gesundheitsamt.